Patientenbetreuung telemedizinisch gestützt
50 Online-Visiten im Jahr können Sie sich als Arzt durch die KBV vergüten lassen. Auf diese Weise können sie zusätzlich bis zu 500 Euro für diese Form der Sprechstunde einnehmen. Dazu kommen weitere Bezuschussungen. Diese "Anschubfinanzierung" wird seit 2019 gezahlt durch die gesetzliche Krankenkasse, um die telemedizinische Behandlungsform zu fördern. Die Bezuschussung erfolgt über die GOP 01451 (Bewertung: 92 Punkte / 10,11 Euro). Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass die Praxis mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal durchführt. Der Zuschlag wird dann automatisch durch die Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Falls Sie weitere Fragen zur Videosprechstunde haben oder die Möglichkeiten Ihrer Bezuschussung ausloten möchten:
Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um doccura, Yasemine Adali, unterstützt Sie gerne.
Hotline: 0800 - 3622-872 oder per E-Mail info@doccura.de
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