zwischen
der Bayerischen TelemedAllianz GmbH
Geschäftsführer Prof. Dr. med. Siegfried Jedamzik
Brückenstraße 13a, 85107
Baar-Ebenhausen
- nachfolgend „Doccura“ genannt -
und dem Dienstleistungsnehmer
-nachfolgend „individueller Kunde" oder „Organisation“ genannt-
Die Bayerische TelemedAllianz GmbH bietet eine mobile Online-, Audio- und Videokommunikationsplattform Doccura
an, bei dem Kunden und andere Nutzer in Kontakt treten und miteinander kommunizieren können. Doccura ermöglicht eine sichere, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Videoverbindung zwischen zwei oder
mehreren Nutzern von beliebigen mobilen oder stationären Endgeräten. Beispielsweise können Ärzte im Rahmen einer Videosprechstunde mit dem Patienten über einen Chat kommunizieren oder mit Hilfe
der Audio- und Videokommunikation miteinander sprechen. Doccura erbringt selbst keine medizinischen Leistungen, sondern ermöglicht lediglich eine Plattform zur Kommunikation. Dieser Vertrag benennt die vertraglichen Übereinkünfte zwischen den Parteien.
§ 3 - Pflichten des individuellen Kunden
Individuelle Kunden sind diejenigen natürlichen oder juristischen Personen,
die den Allgemeinen Bedingungen der Bayerischen TelemedAllianz GmbH zugestimmt haben, beispielsweise ein Arzt.
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Wenn der individuelle Kunde ein Arzt ist, übersendet dieser im Rahmen der Registrierung die zur Prüfung der
Approbation und ärztlichen Tätigkeit relevanten Nachweise via E-Mail info@doccura.de an die Bayerische TelemedAllianz GmbH. Etwaige bzw. später eintretende
Änderungen, welche Relevanz für die Verwendung von Doccura haben, müssen zeitnah und unaufgefordert der Bayerischen TelemedAllianz GmbH mitgeteilt werden.
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Bei der Nutzung von Doccura gelten für den individuellen Kunden die gleichen Standards und berufsbezogenen Gesetze bzw.
Regelungen wie im persönlichen Kontakt zwischen individuellen Kunden und externen Nutzern. Der individuelle Kunde trägt allein Sorge für deren Einhaltung.
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Das Leistungsangebot wird diesem Vertrag als Anlage beigefügt und den sich ändernden berufsrechtlichen Fortschritten
angepasst.
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Der individuelle Kunde ist alleiniger Nutzer des Kontos und somit auch einziger Leistungserbringer gegenüber
dem externen Nutzer. Im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit bildet hier die Terminvergabe durch befugtes, eingewiesenes und auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtetes
Praxispersonal des Arztes die Ausnahme.
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Die Mindestanforderungen für die Kommunikation mit anderen oder externen Nutzern mittels Doccura sind 4 mbit/s
Download-Bandbreite und 2 mbit/s Upload-Bandbreite. Eine Durchführung mit geringeren Werten ist grundsätzlich möglich, könnte jedoch zu einer niedrigeren Ton- und Bildqualität führen. Die
Bayerische TelemedAllianz GmbH garantiert für diese Fälle nicht für eine optimale Benutzbarkeit. Die Bereitstellung eines entsprechenden Internetzugangs obliegt alleinig dem individuellen
Kunden, z.B. über einen DSL-Anschluss oder über das Mobilnetz. Entsprechendes gilt für die Bereitstellung einer funktionsunterstützenden Hardware.
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Die Kosten für die Datenübermittlung („Internetanschluss“, DSL, usw.) sind alleinig vom individuellen Kunden zu
tragen.
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Der individuelle Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten oder angepassten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor
dem Zugriff durch Dritte zu schützen.
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Der individuelle Kunde trägt Sorge, dass keine Unbefugten Kenntnisse vom Inhalt der über Doccura durchgeführten Gespräche
und/oder Chats erhalten (z.B. keine Dritten im Zimmer, verschlossene Türen etc.).
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Soweit externe Nutzer (z.B. Patienten oder andere Ärzte) vom individuellen Kunden in Doccura angelegt werden, ist der
individuelle Kunde für die Richtigkeit der eingetragenen Angaben verantwortlich.
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Der individuelle Kunde informiert externe Nutzer über Doccura und die damit verbundene Handhabung und klärt den externen
Nutzer über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Sicherungsmaßnahmen (z.B. keine Dritten im Zimmer, verschlossene Türen) auf.
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Doccura bietet die Funktion an, Gruppenkonferenzen durchzuführen. Im Rahmen der Gruppenkonferenz ist es möglich, ärztlich geführte Videosprechstunden mit mehr
als zwei Teilnehmern durchzuführen, sogenannte Telekonsile. Eine Videosprechstunde mit zwei Beteiligten wird normalerweise zwischen dem behandelnden Arzt und seinem Patienten durchgeführt –
dabei gilt die ärztliche Schweigepflicht. Im Rahmen eines Telekonsils sind mehr als zwei Teilnehmer im Gespräch und die Inhalte der Konversation zwischen dem Arzt und dem Patienten können von
dritten (z.B.
andere behandelnde Ärzten oder Konsiliarärzte) mitgehört bzw. mitgesehen werden. Sie als behandelnder Arzt sind verpflichtet, eine Entbindung von der
Schweigepflicht einzuholen.
§ 4 - Pflichten der Organisation
Vertreter einer Organisation sind diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, die für
eine Organisation arbeiten und im Rahmen eines Organisationskontos Mitarbeiter aus der Organisation vertreten, beispielsweise eine Arztpraxis oder eine Klinik mit entsprechenden Mitarbeitern. Der
Vertreter der Organisation verwaltet die untergeordneten Konten von den Mitarbeitern derselben Organisation, handelt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und hat den Allgemeinen Bedingungen
von der Bayerischen TelemedAllianz GmbH zugestimmt.
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Im Rahmen der Registrierung übersendet die Organisation bei Bedarf alle relevanten Nachweise der
Körperschaft und Berufsausübung via E-Mail info@doccura.de an die Bayerische TelemedAllianz GmbH. Etwaige bzw. später eintretende Änderungen, welche Relevanz für die Verwendung von Doccura haben, müssen zeitnah und
unaufgefordert der Bayerischen TelemedAllianz GmbH mitgeteilt werden.
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Bei der Nutzung von Doccura gelten für die Organisation die gleichen Standards und berufsbezogenen Gesetze bzw. Regelungen
wie im persönlichen Kontakt zwischen individuellen Kunden, Organisation und externen Nutzern. Die Organisation trägt allein Sorge für deren Einhaltung.
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Das Leistungsangebot wird diesem Vertrag als Anlage beigefügt und den sich ändernden berufsrechtlichen
Fortschritten angepasst und sind jederzeit online auf der www.doccura.de
Website einzusehen.
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Innerhalb einer Organisation ist jeder Nutzer alleiniger Nutzer des Kontos und somit auch einziger Leistungserbringer
gegenüber einem externen Nutzer. Ausnahme bildet hier die Terminvergabe durch befugtes, eingewiesenes und auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtetes Personal der
Organisation (z.B. Pflegefachkräfte, Wundmanager etc.).
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Die Mindestanforderungen für die Kommunikation mit anderen oder externen Nutzern mittels Doccura sind 4 mbit/s
Download-Bandbreite und 2 mbit/s Upload-Bandbreite. Eine Durchführung mit geringeren Werten ist grundsätzlich möglich, könnte jedoch zu einer niedrigeren Ton- und Bildqualität führen. Doccura
garantiert für diese Fälle nicht für eine optimale Benutzbarkeit. Die Bereitstellung eines entsprechenden Internetzugangs obliegt alleinig der Organisation, z.B. über einen DSL-Anschluss oder
über das Mobilnetz. Entsprechendes gilt für die Bereitstellung einer funktionsunterstützenden Hardware.
-
Die Kosten für die Datenübermittlung („Internetanschluss“, DSL, usw.) sind alleinig von der Organisation zu tragen.
-
Die Organisation hat die ihr zur Verfügung gestellten oder angepassten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem
Zugriff durch Dritte zu schützen.
-
Die Organisation trägt Sorge, dass keine Unbefugten Kenntnisse vom Inhalt der über Doccura durchgeführten Gespräche
und/oder Chats erhalten (z.B. keine Dritten im Zimmer, verschlossene Türen etc.).
-
Soweit externe Nutzer von der Organisation in Doccura angelegt werden, ist die Organisation für die Richtigkeit der
eingetragenen Angaben verantwortlich.
-
Die Organisation informiert externe Nutzer über Doccura und die damit verbundene Handhabung und klärt den externen Nutzer
über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Sicherungsmaßnahmen (z.B. keine Dritten im Zimmer, verschlossene Türen etc.) auf.
-
Doccura bietet die Funktion an, Gruppenkonferenzen durchzuführen. Im Rahmen der Gruppenkonferenz ist es möglich, ärztlich geführte Videosprechstunden mit mehr
als zwei Teilnehmern durchzuführen, sogenannte Telekonsile. Eine Videosprechstunde mit zwei Beteiligten wird normalerweise zwischen dem behandelnden Arzt und seinem Patienten durchgeführt –
dabei gilt die ärztliche Schweigepflicht. Im Rahmen eines Telekonsils sind mehr als zwei Teilnehmer im Gespräch und die Inhalte der Konversation zwischen dem Arzt und dem Patienten können von
dritten (z.B.
andere behandelnde Ärzten oder Konsiliarärzte) mitgehört bzw. mitgesehen werden. Sie als behandelnder Arzt sind verpflichtet, eine Entbindung von der
Schweigepflicht einzuholen.
§ 5 - Pflichten der Bayerischen TelemedAllianz GmbH
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Die Bayerische TelemedAllianz GmbH stellt dem individuellen Kunden / der Organisation nach erfolgreicher Registrierung/Anmeldung eines
Kunden-/Organisationskontos mit einem individuellen Benutzernamen zur Verfügung.
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Die Bayerische TelemedAllianz GmbH stellt die Web-App täglich 24 Stunden zur Verfügung (24/7). Im Rahmen der Durchführung von Updates oder Wartungsarbeiten
kann es ggf. zu einer kurzzeitigen Nichtverfügbarkeit der Web-App kommen, was jedoch nicht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages begründet. Die Bayerische
TelemedAllianz GmbH wird diese Arbeiten
nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Betriebs- bzw. Praxiszeiten durchführen und auf ein Minimum begrenzen. Soweit diese Arbeiten absehbar sind, wird die Bayerische TelemedAllianz
GmbH in allgemeiner Weise (z.B. Texthinweis
auf der Anwendung) oder per E-Mail vorab darüber informieren.
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Die Bayerische TelemedAllianz GmbH bietet Schulungen sowie zu den auf der Web-App genannten Servicezeiten Beratung und technischen Support.
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Die Bayerische TelemedAllianz GmbH verpflichtet sich, alle vertraglich genannten Leistungen des individuellen Kunden-,
Organisation- bzw. Nutzerkontos zu erbringen.
§ 8 – Vertragsbeginn / Kündigung / Sperrung des Zugangs
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Mit drücken auf „Tarif kostenpflichtig buchen“ beginnt der Vertrag zwischen der Bayerischen TelemedAllianz
GmbH und dem individuellen Kunden / der
Organisation und kann entsprechend den im Tarif genannten Kündigungsfristen beendet werden.
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Die ordentlichen Kündigungsfristen ergeben sich aus der Tarifbeschreibung bzw. den AGBs.
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Falls der Verdacht einer wesentlichen Verletzung des Vertrages oder einer nicht dem Vertag entsprechenden Nutzung
(„Missbrauch“) seitens des individuellen Kunden / der Organisation besteht, kann die Bayerische TelemedAllianz GmbH diese prüfen und bei Bedarf die erforderlichen
Schritte einleiten diese zu beheben oder das Konto sperren. Diese Sperrung kann durch die Widerlegung des Verdachts durch die Bayerische TelemedAllianz GmbH oder dem individuellen Kunden / der Organisation
aufgehoben werden. Soweit eine derartige Widerlegung nicht möglich ist, besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
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Darüber hinaus besteht für alle Partner das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ist diese anerkannt, werden die
Zugangsdaten zur Web-App seitens der Bayerischen TelemedAllianz GmbH gesperrt.
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Eine Kündigung für die oben beschriebenen Sachverhalte bedarf der Textform (z.B. per E-Mail) oder der Schriftform.
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Für Teilnehmer des Psychotherapievertrages der DAK-Gesundheit und MEDI Baden-Württemberg gibt es eine Sonderkündigungsregelung mit einer Kündigungsfrist von vier
Wochen zum Quartalsende. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail) oder der Schriftform.
§ 10 – Leistungs- und Vertragsänderungen
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Das Leistungsangebot wird diesem Vertrag als Anlage beigefügt und den sich ändernden berufsrechtlichen Fortschritten
angepasst. Eine derartige Änderung des Leistungsangebots begründet keine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch den individuellen Kunden / die Organisation.
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Die Bayerische TelemedAllianz GmbH behält sich das Recht vor, die Tarifdetails und das Leistungsangebot jederzeit mit zukünftiger Wirkung zu ändern. Der
registrierte individuelle Kunde bzw. die Organisation wird darüber über seiner Doccura bekannten E-Mail-Adresse bzw. in allgemein zugänglicher Weise (z.B. Informationstext in der Web-App)
informiert. Erfolgt zwei Wochen nach Email Versendung kein Einspruch, wird die Änderung rechtlich gültig. Für die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist ist die rechtzeitige Absendung des
Widerspruchs durch den individuellen Kunden / die Organisation maßgeblich.
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Bei rechtzeitig erfolgtem Widerspruch behält sich die Bayerische
TelemedAllianz GmbH das Recht auf eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung vor. In diesem Fall erhält der individuellen Kunden / die
Organisation keine Ansprüche gegenüber der Bayerischen TelemedAllianz GmbH. Soweit die Bayerische TelemedAllianz GmbH dem
Widerspruch stattgibt, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortgeführt.
§ 11 – Probephasen für existierende Kunden von www.app.doccura.de
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Kunden, die sich vor dem 24. Dezember 2019 bei Doccura (www.app.doccura.de) registriert und ein Abo abgeschlossen
haben, bekommen ab dem 01.01.2020 bis zum 30.06.2020 den Premium-Tarif zu dem Preis von einem Basis-Tarif. Nach Ablauf der 6-monatigen Premium-Probephase wird der Premium-Tarif ganz
normal verrechnet, außer der Kunde hat 1 Monat vor Ablauf (30.05.2020) schriftlich widersprochen. Dazu reicht eine kurze E-Mail.
§ 12 – Schlussbestimmungen
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Mit der Annahme dieser Vereinbarung stimmt der individuellen Kunden / die Organisation den aktuellen
Datenschutzbestimmungen von der Bayerischen TelemedAllianz GmbH zu.
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Im Übrigen gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen mit.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Gerichtsstand ist Ingolstadt.
Berufsrechtlich bedingte Einschränkungen
Es gelten ggfs. berufsrechtlich bedingte Einschränkungen des Leistungsumfangs innerhalb bestimmter Berufsgruppen in Hinsicht
auf Videokommunikation sowie hinsichtlich Beratung und oder Behandlung mit Hilfe von Videokommunikationsmitteln. Der Vertragsnehmer ist selbst verantwortlich, sich über ggfs. vorhandene
berufsrechtliche Vorgaben zu informieren und diese einzuhalten.
Leistungsangebot bei Videosprechstunden von Ärzten
Folgende Leistungen sind möglich und können abgerechnet werden:
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Erster Arzt-Patient-Kontakt per Videosprechstunde
-
Arzt-Patienten-Kontakt ausschließlich per Video möglich (Pauschale und Zuschläge werden in voller Höhe
gezahlt, wenn ein persönlicher Kontakt im Quartal erfolgt ansonsten gibt es fachgruppenspezifische Abschläge von 20 – 30 %). Nähere Informationen finden Sie hier: EBM_Beschluss
-
Videosprechstunde für fast alle Fachgruppen (ausgenommen Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen, Radiologen)
-
Ermächtigte Ärzte können ihre Patienten per Video behandeln
-
Technik- und Förderzuschlag (GOP 01450: 40 Punkte / 4,33€) Nähere Informationen finden Sie hier:
EBM_Beschluss
-
Weitere Fallkonferenz sind nun möglich:
-
- Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom,
-
Schmerztherapie,
-
MRSA-Fall- und/oder regionale Netzwerkkonferenz,
-
Versorgungsplan für die letzte Lebensphase
-
Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte: Von
drei erforderlichen Arzt-Patienten-Kontakten im Jahr können ein oder zwei per Video stattfinden
-
Psychotherapeuten: Mehr Leistungen der
Richtlinien-Psychotherapie per Video möglich und abrechenbar
-
Pflege: Fallkonferenzen auch per Video möglich, wenn der Patient zu Hause oder in
einer beschützenden Einrichtung lebt.
è Für weitere Informationen besuchen Sie: KVB_Videosprechstunden
è Eine Übersicht der Vergütungen finden sie hier: Übersicht der Vergütung
Speziell für Ärzte gilt,
1. die zutreffende Fassung der Musterberufsordnung für Ärzte
2. Weitere Information erhalten Sie in „Hinweise und Erläuterungen zum Fernbehandlungsverbot nach § 7 Absatz 4 MBO-Ä” der Bundesärztekammer,
unter: 1. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Recht/2015-12-11_Hinweise_und_Erlaeuterungen_zur_Fernbehandlung.pdf
1 - Lizenz
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Mit Vertragsabschluss erwirbt ein individueller Kunde / jedes Organisationsmitglied eine Lizenz zur Nutzung von
Doccura.
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Hierfür erhält der individuelle Kunde / jedes Organisationsmitglied ein Benutzerkonto.
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Mit der Lizenz erhält der individuelle Kunde / das Organisationsmitglied die Berechtigung zur Nutzung der Web-App mit
allen Funktionen.
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Die Lizenz ist personengebunden, d.h. jeder individuelle Kunde, Administrator einer Organisation und Mitarbeiter einer
Organisation benötigt eine eigene Lizenz.
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Eine Übertragung der Lizenz auf Dritte (z.B. einen anderen Arzt in einer Praxisgemeinschaft oder eine Zweigstelle o.ä.)
ist nicht zulässig.
2 - Preis
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Die Einrichtung des Kontos ist unentgeltlich (0,00€)
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Die monatliche Nutzungsgebühr für einen individuellen Kunden (z.B. Arzt) beträgt für den Basis Tarif 35,99
Euro (inkl. MwSt.), 45,99 Euro (inkl. MwSt.) für den Standard Tarif und 55,99 Euro (inkl. MwSt.) für den Premium Tarif bei jährlicher Rechnungsstellung. Detaillierte Beschreibungen zu dem
Umfang von jedem Tarif finden Sie unter Punkt 4.
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Die monatliche Nutzungsgebühr für einen Nutzer einer Organisation (z.B. MVZ oder Klinik) beträgt für den
Basis Tarif 35,99 Euro (inkl. MwSt.), 45,99 Euro (inkl. MwSt.) für den Standard Tarif und 55,99 Euro (inkl. MwSt.) für den Premium Tarif bei jährlicher Rechnungsstellung. Detaillierte
Beschreibungen zu dem Umfang von jedem Tarif finden Sie unter Punkt 4.
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Wenn Sie als Organisation mehr als fünf Lizenzen benötigen, stellen wir Ihnen ein
individuelles Angebot mit Rabatt zusammen.
3 – Allgemeine Tarifbeschreibung
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24/7-Verfügbarkeit der Web-App Doccura.
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Bereitstellung von diversem Informationsmaterial durch die Bayerische TelemedAllianz GmbH (Betreiber von Doccura).
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Einmalige Bereitstellung von kostenlosen Termin-Visitenkarten durch die Bayerische TelemedAllianz GmbH (Betreiber von Doccura) in üblichen Größenordnungen.
Bei höherem Bedarf behält sich die Bayerische TelemedAllianz GmbH das Recht vor, anfallende Kosten zu erheben, welche aber vorab dem individuellen Kunden / der Organisation mitgeteilt
werden.
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Servicerufnummer 0800 36 22 872, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, oder E-Mail
an: support@doccura.de.
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Die Nutzung von Doccura ist für externe Nutzer kostenlos.
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Keine Provisionszahlungen bei Gesprächen mit Neu- oder Bestandskunden.
4 – Detaillierte Tarifbeschreibung von
Doccura Basis, Standard und
Premium
Der Tarif Doccura Basis umfasst folgende Leistungen:
-
Unbegrenzte Video- und Audioanrufe in optimaler Qualität über Browser
-
Online-Chats zum Nachrichten austauschen und Dokumente senden
-
PDF-Export der ausgetauschten Nachrichten und Inhalte zum Speichern oder versenden per E-Mail
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Termindaten mit Einladungslink zum Anruf oder Chat per E-Mail senden
Nutzungsgebühren:
Ø Jährliche Rechnungsstellung: 35,99€ / Monat = 431,88€ / Jahr
Ø Vierteljährliche Rechnungsstellung: 37,99€ / Monat = 455,88€ / Jahr
Ø Monatliche Rechnungsstellung: 39,99€ / Monat = 479,88€ / Jahr
Der Tarif Doccura Standard umfasst folgende Leistungen:
-
Unbegrenzte Video- und Audioanrufe in optimaler Qualität über Browser
-
Online-Chats zum Nachrichten austauschen und Dokumente senden
-
PDF-Export der ausgetauschten Nachrichten und Inhalte zum Speichern oder versenden per E-Mail
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Termindaten mit Einladungslink zum Anruf oder Chat per E-Mail und/oder SMS (100 SMS frei) senden
Nutzungsgebühren:
Ø Jährliche Rechnungsstellung: 45,99€ / Monat = 551,88€ /
Jahr
Ø Vierteljährliche Rechnungsstellung: 47,99€ / Monat = 575,88€ / Jahr
Ø Monatliche Rechnungsstellung: 49,99€ / Monat = 599,88€ / Jahr
Der Tarif Doccura Premium umfasst folgende Leistungen:
-
Unbegrenzte Video- und Audioanrufe in optimaler Qualität über Browser
-
Online-Chats zum Nachrichten austauschen und Dokumente senden
-
PDF-Export der ausgetauschten Nachrichten und Inhalte zum Speichern oder versenden per E-Mail
-
Termindaten mit Einladungslink zum Anruf oder Chat per E-Mail und/oder SMS (200 SMS frei) senden
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Gruppenanrufe mit bis zu 5 Teilnehmern einrichten und Ende-zu-Ende verschlüsselt führen
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Screensharing-Funktion zum strukturierten und effizienten kommunizieren und interagieren
Nutzungsgebühren:
Ø Jährliche Rechnungsstellung: 55,99€ / Monat = 671,88€ / Jahr
Ø Vierteljährliche Rechnungsstellung: 57,99€ / Monat = 695,88€ / Jahr
Ø Monatliche Rechnungsstellung: 59,99€ / Monat = 719,88€ / Jahr
5 – Mindestvertragslaufzeit & Vertragsverlängerung und
Kündigungsfristen
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Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab dem Tag des Vertragsschlusses.
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Falls nicht mindestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit von einer der Parteien eine
schriftliche Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. In diesem Fall gelten wieder die obigen Kündigungsfristen.
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Bei kostenlosen Testphasen gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit gilt solange der
kostenlose Testzugang aktiv ist (beispielsweise 1 Monat). Der Vertrag läuft nach der Testphase ab und muss vom individuellen Kunden oder von der Organisation nicht gekündigt werden. Im Falle
der weiteren bezahlten Nutzung von Doccura vom individuellen Kunden oder von der Organisation gilt die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab dem Tag des ersten Zahlungseingangs.
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Für Teilnehmer des Psychotherapievertrages der DAK-Gesundheit und MEDI Baden-Württemberg gibt es
eine Sonderkündigungsregelung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Quartalsende. Die Kündigung kann per E-Mail oder per Post erfolgen.
6 – Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
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Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, vierteljährlich oder jährlich per E-Mail an die vom individuellen Kunden oder von
der Organisation angegebene E-Mail-Adresse. Die Jahresrechnung wird auf Wunsch ohne Aufpreis auch postalisch übermittelt.
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Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt ausschließlich über SEPA-Lastschriftverfahren. Die relevanten Informationen
für die Zahlung werden bei der Registrierung oder im Nutzerprofil von Doccura abgefragt.
7 – Kündigungsfrist & Vertragsverlängerung
Der Vertrag verlängert sich um die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern er nicht mindestens einen Monat vor Ende
der Vertragslaufzeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird.
8 – Angebot und Nutzung der Videosprechstunden
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Es fallen keine Provisionszahlungen bei Gesprächen mit Neu- oder Bestandspatienten an.
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Es gibt keine Mindestanzahl an monatlichen Sprechstunden (in Minuten), die angeboten werden müssen.